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   OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 6 U 196/20   

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https://dejure.org/2022,7029
OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 6 U 196/20 (https://dejure.org/2022,7029)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.03.2022 - 6 U 196/20 (https://dejure.org/2022,7029)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. März 2022 - 6 U 196/20 (https://dejure.org/2022,7029)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Nr 4 UWG
    Gezielte Behinderung durch Aufstellung minderwertiger Altkleider-Container entgegen Ankündigung (minderwertige Altkleider-Container)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Gezielte Behinderung, Mitbewerber, Mitbewerber gezielt behindert, UWG § 4 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 4 Nr 4 UWG
    Gezielte Behinderung durch Aufstellung minderwertiger Altkleider-Container entgegen Ankündigung (minderwertige Altkleider-Container)

  • rechtsportal.de

    § 4 Nr 4 UWG
    Gezielte Behinderung durch Aufstellung minderwertiger Altkleider-Container entgegen Ankündigung (minderwertige Altkleider-Container)

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Gezielte Behinderung durch Aufstellung minderwertiger Altkleider-Container entgegen Ankündigung

Kurzfassungen/Presse

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Gezielte Behinderung durch Aufstellung minderwertiger Altkleider-Container entgegen Ankündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 978
  • GRUR-RR 2022, 457
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 6 U 196/20
    Als "gezielt" ist eine Behinderung ganz allgemein dann anzusehen, wenn bei objektiver Würdigung aller Umstände eine Maßnahme in erster Linie nicht auf die Förderung der eigenen wettbewerblichen Entfaltung, sondern auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung eines Mitbewerbers gerichtet ist (BGH GRUR 2007, 800 Rn 23 - Außendienstmitarbeiter; BGH GRUR 2008, 621 Rn 32 - AKADEMIKS).

    Die Verdrängungsabsicht ist keineswegs eine notwendige Voraussetzung der gezielten Behinderung (BGH GRUR 2007, 800 Rn 22 - Außendienstmitarbeiter; BGH GRUR 2009, 685 Rn 41 - ahd.de; BGH WRP 2014, 424 Rn 42 - wetteronline.de).

    Entscheidend ist, ob die Auswirkungen der Handlung auf das Wettbewerbsgeschehen bei objektiver Betrachtung so erheblich sind, dass sie unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Gesetzes von den Marktteilnehmern nicht hingenommen werden müssen (BGH GRUR 2007, 800 Rn 21 - Außendienstmitarbeiter).

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 6 U 196/20
    (1) Unter Behinderung ist die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten eines Mitbewerbers zu verstehen (BGH GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker I).

    Zu den Entfaltungsmöglichkeiten eines Mitbewerbers zählen alle Wettbewerbsparameter, also Absatz, Bezug, Werbung, Produktion, Forschung, Entwicklung, Planung, Finanzierung, Personaleinsatz usw. (ebenso BGH GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker I).

  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 6 U 196/20
    Die Verdrängungsabsicht ist keineswegs eine notwendige Voraussetzung der gezielten Behinderung (BGH GRUR 2007, 800 Rn 22 - Außendienstmitarbeiter; BGH GRUR 2009, 685 Rn 41 - ahd.de; BGH WRP 2014, 424 Rn 42 - wetteronline.de).

    Indes kann eine Maßnahme auch dann unlauter sein, wenn sie sich zwar (auch) als Entfaltung eigenen Wettbewerbs darstellt, aber das Eigeninteresse des Handelnden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wettbewerbsfreiheit weniger schutzwürdig ist als die Interessen der übrigen Beteiligten und der Allgemeinheit (ebenso BGH GRUR 2009, 685 Rn 41 - ahd.de; BGH WRP 2014, 424 Rn 42 - wetteronline.de; OLG Köln WRP 2021, 808 Rn 33).

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 6 U 196/20
    Die Verdrängungsabsicht ist keineswegs eine notwendige Voraussetzung der gezielten Behinderung (BGH GRUR 2007, 800 Rn 22 - Außendienstmitarbeiter; BGH GRUR 2009, 685 Rn 41 - ahd.de; BGH WRP 2014, 424 Rn 42 - wetteronline.de).

    Indes kann eine Maßnahme auch dann unlauter sein, wenn sie sich zwar (auch) als Entfaltung eigenen Wettbewerbs darstellt, aber das Eigeninteresse des Handelnden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wettbewerbsfreiheit weniger schutzwürdig ist als die Interessen der übrigen Beteiligten und der Allgemeinheit (ebenso BGH GRUR 2009, 685 Rn 41 - ahd.de; BGH WRP 2014, 424 Rn 42 - wetteronline.de; OLG Köln WRP 2021, 808 Rn 33).

  • OLG Köln, 26.03.2021 - 6 U 11/21

    "American Food and Drinks" - Abmahnung des Markeninhabers als Rechtsmissbrauch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 6 U 196/20
    Es genügt - wie bei allen Beispielstatbeständen des § 4 UWG - die Eignung der geschäftlichen Handlung zur Behinderung (BGH WRP 2017, 324 Rn 34 - Portierungsauftrag; OLG Köln WRP 2021, 808 Rn 32).

    Indes kann eine Maßnahme auch dann unlauter sein, wenn sie sich zwar (auch) als Entfaltung eigenen Wettbewerbs darstellt, aber das Eigeninteresse des Handelnden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wettbewerbsfreiheit weniger schutzwürdig ist als die Interessen der übrigen Beteiligten und der Allgemeinheit (ebenso BGH GRUR 2009, 685 Rn 41 - ahd.de; BGH WRP 2014, 424 Rn 42 - wetteronline.de; OLG Köln WRP 2021, 808 Rn 33).

  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16

    Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 6 U 196/20
    Der Bundesgerichtshof hat ein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG indes auch bei Fallgestaltungen bejaht, in denen die Parteien zwar keine gleichartigen Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchten, das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten des einen Wettbewerbers den anderen aber gleichwohl beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören könnte (z.B. BGH WRP 2018, 1322 Rn 17 - Werbeblocker II; BGH GRUR 2019, 970 Rn 23 - Erfolgshonorar für Versicherungsberater).
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 6 U 196/20
    Als "gezielt" ist eine Behinderung ganz allgemein dann anzusehen, wenn bei objektiver Würdigung aller Umstände eine Maßnahme in erster Linie nicht auf die Förderung der eigenen wettbewerblichen Entfaltung, sondern auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung eines Mitbewerbers gerichtet ist (BGH GRUR 2007, 800 Rn 23 - Außendienstmitarbeiter; BGH GRUR 2008, 621 Rn 32 - AKADEMIKS).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 6 U 196/20
    Voraussetzung eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses ist aber auch bei auf unterschiedlichen Vertriebsstufen tätigen Parteien im Regelfall, dass diese versuchen, gleichartige Waren oder Dienstleistungen (letztlich) innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen (vgl. BGH GRUR 2012, 1053 Rn 12 - Marktführer Sport).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 256/00

    "Vier Ringe über Audi"; Voraussetzungen der Erschöpfung einer Marke

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 6 U 196/20
    Das Ankündigungsrecht besteht selbst dann, wenn die beworbenen Produkte nicht vorrätig sind, der Händler jedoch jederzeit beschaffen kann (BGH WRP 2003, 1231, 1232 - Vier Ringe über Audi).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18

    Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 6 U 196/20
    Der Bundesgerichtshof hat ein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG indes auch bei Fallgestaltungen bejaht, in denen die Parteien zwar keine gleichartigen Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchten, das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten des einen Wettbewerbers den anderen aber gleichwohl beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören könnte (z.B. BGH WRP 2018, 1322 Rn 17 - Werbeblocker II; BGH GRUR 2019, 970 Rn 23 - Erfolgshonorar für Versicherungsberater).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

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